Die Intervention erfolgt in zwei Intervallen von jeweils fünf Doppelstunden. Diese insgesamt zehn Doppelstunden werden während der Schulzeit abgehalten. Zwischen den Intervallen liegt ein Zeitraum von einem Monat. Die Kosten können als Fort- und Weiterbildungskosten geltend gemacht werden.
Das Projekt wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert und erfolgt unter fachlicher Begleitung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.